Ja. So sind wir.
Ein Satz wie „Der Montag folgt auf den Sonntag“ erscheint den Juristen nackt und trivial. Derselbe Satz enthält durch Zitate juristischen Adel, z.B.: Der Montag (dazu RGSt 7, 14, 18; BGHZ 48, 32f.; BVerfGE 17, 8 ) folgt (a.M. Müller-Seibermann, NJW 1977, 1788, „schließt sich an“ – dagegen treffend AG Deitzenbach, in: Kritische Justiz 1978, 55) auf den Sonntag (h.M. entgegen der Sonntagsvorausgehungstheorie, die auf Savigny zurückgeht, aber bereits durch Jhering in seiner Schrift „Der Kampf um den Montag“, Leipzig 1859, widerlegt wurde. Zum Ganzen auch Baumann: Sonntag, Montag und was dann? Kritische Gedanken zur Woche, Berlin 1977; unhaltbar Benderling, JZ 1953, 66 ff., der sich gegen das Wochensystem insgesamt wendet).
Tanzlehrer - 22. Aug, 00:04
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