Grüne erzwingen Konsens!
Eine bittere Pille mußten die Grünen zunächst schlucken: Atomkraftwerke kann man gar nicht abschalten, weil es dafür keinen Schalter gibt.
Doch jetzt hat die Grünenspitze im Streit um den Atomausstieg überraschend sämtliche Grundpositionen ihrer Politik durchdrücken können.
Die hoch anständigen Eckwerte finden sich in folgendem
Energiekonsensvertrag
Folgende Punkte werden von den Unterzeichneten als bindend für den Betrieb von atomtechnischen Anlagen i.S. des Atomgesetzes festgelegt:
§1
(1) Die Atomindustrie verspricht, daß alles ganz sicher ist und praktisch nichts passieren kann.
(2) Falls doch was passiert, sind jedenfalls nicht die Grünen schuld.
§2
(1) Alles muß schön umweltfreundlich zugehen.
(2) Als zulässige Höchstgeschwindigkeit bei der Teilchenbeschleunigung gilt Tempo 100.
(3) Im Reaktorkern wird eine Tempo-30-Zone eingerichtet.
§3
(1) Frauen, Ausländer, und behinderte MitbürgerInnen haben freien Zugang zum Reaktorkern.
(2) Frauen dürfen aber nicht alleine schweres Wasser heben. Dabei muss ihnen jemand helfen, z.B. ein Behinderter.
(3) Auf dem Hof des AKW müssen ausreichend Fahrradständer und beleuchtete Frauenparkplätze vorhanden sein.
§4
(1) Atommüll muss sortenrein getrennt und in mindestens 3 verschiedenfarbigen Behältern aufgehoben werden.
(2) Atommüll darf erst weggeworfen werden, wenn ganz sicher ist, daß man nicht noch etwas davon brauchen kann.
(3) Es darf nicht immer derselbe dran sein mit Atommüll runterbringen.
(4) Wer Brennstäbe in die falsche Tonne wirft kann was erleben.
§5
(1) Sogenannte weiche Drogen sind auf dem gesamten Gelände legal.
(2) Natürlich auch in der Schaltzentrale.
(3) Immer schön langsam machen.
(4) Die komischen Farben haben nichts zu bedeuten und waren schon vorher da.
§6
(1) Sämtliche Schutzanzüge müssen asbestsaniert werden.
(2) Der Bierpreis beträgt auf dem AKW-Gelände 5 Euro pro Liter.
(3) Der Kraftwerksbetreiber wird von der Pflicht zur Bereitstellung einer vegetarischen Vollwertmahlzeit auch dann nicht entbunden, wenn ein Gau oder so eintreten sollte.
§7
(1) Homosexuelle dürfen in Atomkraftwerken heiraten.
(2) Und Kinder adoptieren.
(3) Aber nicht mißbrauchen.
§8
(1) Politisch verfolgte genießen Asyl.
§9
(1) Uran darf nicht aus Ländern bezogen werden, wo es von kleinen Kindern mit bloßen Händen abgebaut wird.
§10
(1) Niemand darf Blutkrebs bekommen.
(2) Sonst muss er zum Arzt.
§11
(1) Die Grünen müssen an der Regierung kommen, sonst macht die Atommafia, was sie will.
Doch jetzt hat die Grünenspitze im Streit um den Atomausstieg überraschend sämtliche Grundpositionen ihrer Politik durchdrücken können.
Die hoch anständigen Eckwerte finden sich in folgendem
Energiekonsensvertrag
Folgende Punkte werden von den Unterzeichneten als bindend für den Betrieb von atomtechnischen Anlagen i.S. des Atomgesetzes festgelegt:
§1
(1) Die Atomindustrie verspricht, daß alles ganz sicher ist und praktisch nichts passieren kann.
(2) Falls doch was passiert, sind jedenfalls nicht die Grünen schuld.
§2
(1) Alles muß schön umweltfreundlich zugehen.
(2) Als zulässige Höchstgeschwindigkeit bei der Teilchenbeschleunigung gilt Tempo 100.
(3) Im Reaktorkern wird eine Tempo-30-Zone eingerichtet.
§3
(1) Frauen, Ausländer, und behinderte MitbürgerInnen haben freien Zugang zum Reaktorkern.
(2) Frauen dürfen aber nicht alleine schweres Wasser heben. Dabei muss ihnen jemand helfen, z.B. ein Behinderter.
(3) Auf dem Hof des AKW müssen ausreichend Fahrradständer und beleuchtete Frauenparkplätze vorhanden sein.
§4
(1) Atommüll muss sortenrein getrennt und in mindestens 3 verschiedenfarbigen Behältern aufgehoben werden.
(2) Atommüll darf erst weggeworfen werden, wenn ganz sicher ist, daß man nicht noch etwas davon brauchen kann.
(3) Es darf nicht immer derselbe dran sein mit Atommüll runterbringen.
(4) Wer Brennstäbe in die falsche Tonne wirft kann was erleben.
§5
(1) Sogenannte weiche Drogen sind auf dem gesamten Gelände legal.
(2) Natürlich auch in der Schaltzentrale.
(3) Immer schön langsam machen.
(4) Die komischen Farben haben nichts zu bedeuten und waren schon vorher da.
§6
(1) Sämtliche Schutzanzüge müssen asbestsaniert werden.
(2) Der Bierpreis beträgt auf dem AKW-Gelände 5 Euro pro Liter.
(3) Der Kraftwerksbetreiber wird von der Pflicht zur Bereitstellung einer vegetarischen Vollwertmahlzeit auch dann nicht entbunden, wenn ein Gau oder so eintreten sollte.
§7
(1) Homosexuelle dürfen in Atomkraftwerken heiraten.
(2) Und Kinder adoptieren.
(3) Aber nicht mißbrauchen.
§8
(1) Politisch verfolgte genießen Asyl.
§9
(1) Uran darf nicht aus Ländern bezogen werden, wo es von kleinen Kindern mit bloßen Händen abgebaut wird.
§10
(1) Niemand darf Blutkrebs bekommen.
(2) Sonst muss er zum Arzt.
§11
(1) Die Grünen müssen an der Regierung kommen, sonst macht die Atommafia, was sie will.
Tanzlehrer - 14. Nov, 13:05
276mal gelesen
Sie!
und danach deren Skoda staubsaugen mit Recyclingpapierstaubsaugerbeuteln!!
Nachfrage